- 688 - 1249. o. T. o. O. Bischof Thomas urkundet, dass einst zur Zeit des Bischof Lorenz und Papst Innocenz III. der Breslauer Propst Vincenz (von Pogarell) mit einigen Brüdern aus dem Sandstifte sich in Kamenz niedergelassen, ohne sich jedoch definitiv zu der Regel der Augustiner zu bekennen. Nachdem Thomas Bischof geworden, habe ihn Vincenz wiederholt gebeten, nie zuzugeben, dass etwa nach seinem Tode das Kloster Kamenz ganz in Abhängigkeit vom Sandstifte käme. Als dann der Vincenz selbst zum Abte des Sandstiftes erwählt worden, habe er die Leitung von Kamenz hinsichtlich der Temporalien noch weiter fortgeführt bis zu seinem bald nachher erfolgten Tode. Seidem habe die Zahl der Mönche sich immer vermindert, und die drei oder vier zurückbleibenden hätten kein Klosterleben mehr geführt, nicht zusammengewohnt noch gespeist, auch sonst Aergerniss gegeben, so dass der Bischof endlich nach Besprechungen mit seinem Kapitel und auch den bei dem Patronat des Klosters betheiligten Wohlthätern desselben, z. B. den Söhnen des Jarozlaus und Predslaus, welche einige Güter dem Kloster geschenkt und dem Archidiakon Janus, der sein ganzes väterliches Erbe dem Kloster übergeben, da weder das Sandstift noch ein anderes polnisches Augustinerkloster hier Ersatz zu schaffen vermochten, nachdem er die noch in Kamenz verweilenden Augustiner mit dem nothwendigen Lebensunterhalte versehen und an andere passende Orte gebracht, durch den Abt Heinrich von Leubus Cisterzienser in Kamenz eingeführt habe. Diese jedoch habe der Abt des Sandstiftes bald darauf durch weltliche Gewalt unter Zustimmung des Herzogs vertreiben lassen. Nach dem nun der päpstliche Legat Jacob Archidiakon von Lüttich in dieser Sache einen Schiedsspruch gethan (vergl. oben No. 683), wären die Cisterzienser wieder eingeführt worden, und das Sandstift hätte von ihm (dem Bischof) den Zehnten von Peterwitz (in dem Ausdruck decima de wez Petri scheint mir das Wort wez nicht ein Ortsname zu sein etwa im Zusammenhange mit dem Flusse Wech nach No. 694, No. 695, sondern ein Appellativum = wes, Dorf, und identisch mit dem Ausdrucke villa Petri in No. 694 und No. 695) als Entschädigung erhalten. Die Mönche möchten seiner (des Bischofs) im Gebete gedenken, um so mehr, da das Kloster nicht allein seinen Ursprung sondern auch allen Unterhalt vom Tische des Bischofs und durch dessen Zehnten empfangen habe und empfangen werde. Aus dem Or. Staats-Archiv Kamenz 8 und 9 in zwei ganz gleichen Ausfertigungen mit den Siegeln des Bischofs und des Kapitels, abgedr. bei Pfotenhauer, Urkundenbuch von Kamenz (c. d. Siles. X.) S. 8; in deutscher Uebersetzung bei Frömrich Kamenz 20 ff., vergl. unten zum Jahre 1250. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |